Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

für die 

Scopus Consulting GmbH

Konrad-Zuse-Platz 8

81829 München


vertreten durch die Geschäftsführer:

André Koselofsky

Patrick Frauenauer


§1 Allgemeine Bestimmungen
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Scopus Consulting GmbH (im folgenden Scopus genannt)gegenüber Ihren Auftraggebern. Alle Leistungen der Scopus werden aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.


2. Abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden von der Scopus zurückgewiesen. Diese erkennt die Scopus nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.


§2 Leistungen
Scopus erbringt für den Auftraggeber aufgrund gesonderter Vereinbarung Unternehmensberatungsdienstleistungen im Bereich Managementsysteme und Prozessoptimierung, sowie - zum Teil darauf aufbauend- Trainings- und Coaching-Leistungen.


§3 Angebot und Vertragsabschluss
1. Angebote werden von Scopus stets schriftlich und unverbindlich gestellt.


2. Der jeweilige Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, bzw. Bestellung des Auftraggebers zustande. Erfolgt die Leistung der Scopus ohne zugestellte Auftragsbestätigung, so gilt das erstellte Angebot seitens Auftraggeber als akzeptiert.


§4 Vertragsgegenstand
1. Der Vertragsgegenstand entspricht der Leistungsbeschreibung, zusammenhängend mit der jeweiligen Auftragsbestätigung.


2. Die Leistungsbeschreibung ist so genau wie möglich an die Projektanforderungen definiert und muss bei zusätzlichen Aufgaben erweitert werden.


§5 Umsatzsteuer, Preise und Zahlungen
1. Die vereinbarten Honorare (Produktpreise, Tages- oder Stundensätze) verstehen sich netto, zuzüglich der aktuell gültigen Umsatzsteuer.


2. (Digitale) Coachingprodukte werden nach Auftragsabschluss in Rechnung gestellt und sind – wenn nicht anders vereinbart - sofort fällig, rein netto.


3. In Interim Projekten stellt Scopus jeweils zum letzten Tag eines jeden Monats eine Rechnung aus, wenn es nicht anders schriftlich vereinbart wurde.


4. In Interim Projekten sind Zahlungsverpflichtungen der Auftraggeber, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sofort zur Zahlung fällig, ohne Abzug. Bei Verzug steht der Scopus ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht der Scopus zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt unberührt.


5. In Interim Projekten dokumentiert Scopus als Grundlage zur Rechnungsstellung die monatlichen Tätigkeiten nach Stunden oder Tagen. Reiseaufwände werden ebenfalls gesondert aufgeführt.


6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Auftraggeber nur zu, wenn die Gegenansprüche von der Scopus anerkannt, oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


7. Die Leistungen der Scopus erfolgen nur zu den Bedingungen und Preisen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Alle darin genannten Preise sind verbindlich.


§6 Liefertermine und Störungen
1. Schriftlich festgelegte Termine sind stets verbindlich für beide Vertragsparteien. Es sei denn, beide Parteien haben sie im Einzelfall als unverbindlich bezeichnet.


2. Wenn sich aufgrund eines Ereignisses, welches nicht Scopus oder der Auftraggeber verschuldet hat, der Aufwand erhöht, kann Scopus die Vergütung des Mehraufwandes zu den bereits vereinbarten Konditionen verlangen.


§7 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber benennt in jedem Projekt einen verantwortlichen Ansprechpartner, bzw. Projektleiter für Scopus. Dieser soll für den Auftraggeber verbindliche Entscheidungen treffen können. Er ist ebenfalls Informationsträger gegenüber Scopus.


2. Der Auftraggeber stellt rechtzeitig zu Beginn des Projektes alle notwendigen Dokumente und Unterlagen für Scopus bereit.


3. Sollte sich der Auftragsbeginn aufgrund nicht vorhandener, notwendiger Unterlagen oder Dokumente verzögern, verlängert sich die Projektdauer automatisch um den entsprechenden Zeitraum. Diese Verzögerung wird von Scopus zu den vorher beidseitig schriftlich vereinbarten Konditionen in Rechnung gestellt.


§8 Haftung/Haftungsbeschränkung
1. Die Haftung von Scopus ist mit Ausnahme der folgenden Regelungen ausgeschlossen. Scopus haftet wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Ansonsten haftet Scopus nur wegen schuldhaften oder grob fahrlässigen Verhaltens von Organen oder Erfüllungsgehilfen von Scopus.


2. Scopus haftet  im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung  bei Personen- und Sachschäden bis zu 3.000.000€, bei Vermögensschäden bis zu 100.000€.


§9 Datenschutz
Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt ein, dass die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen Daten von Scopus auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Nutzung seiner Dateien im entsprechenden Projekt zu. Die zur Verfügung gestellten Daten werden von Scopus selbstverständlich vertraulich behandelt.


§10 Rechtswahl, Gerichtsstand, Schriftform
1. Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und Scopus gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München, Bayern.


3. Änderungen in diesem Vertrag bedürfen ausschließlich der Schriftform. Eine Abänderung der Schriftformklausel muss beiderseits schriftlich erfolgen.


§11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dieses Vertrages unwirksam sein, wird dadurch die Geltung dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es ist anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung eine dem Sinne und der wirtschaftlichen Bedeutung nach möglichst nah kommende andere Bestimmung zwischen beiden Parteien zu vereinbaren.

 

 
 
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